
Unter Neuansiedlung in der EU versteht man die Überstellung von gefährdeten Flüchtlingen aus einem Aufnahmeland in einen EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Staat (EU+-Länder), in den sie aufgenommen werden und in dem sie Aufenthaltsrecht sowie andere Rechte erhalten, die mit denen von Personen vergleichbar sind, denen internationaler Schutz gewährt wird. Die EUAA unterstützt die Umsetzung der Neuansiedlungsbemühungen von EU+-Ländern im Rahmen europäischer Neuansiedlungsregelungen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und anderen maßgeblichen Akteuren.
Das Netzwerk der EUAA für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen (RST&HA, Resettlement and Humanitarian Admission Network) wurde im Januar 2020 nach Beratung mit den EU+-Ländern und in enger Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission gegründet, um die operative Zusammenarbeit, Koordinierung und Effizienz unter den nationalen Behörden der an der Neuansiedlung beteiligten EU+-Länder und mit den maßgeblichen Akteuren sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene zu verbessern und zu stärken.

Das Netzwerk besteht aus den nationalen Kontaktstellen (NCP, National Contact Points) der EU+-Länder und ausgewählten Experten der EU+-Länder sowie dem UNHCR und der IOM (auf Einladung). Bestimmte Arbeitsgruppen, unter anderem zu den Themen Patenschaftsprogramme (Community Sponsorship) sowie Bereitstellung, Überwachung und Bewertung von Informationen, und eine Expertenplattform für Afghanistan wurden unter dem Dach des Netzwerks eingerichtet.