Länderleitfäden beinhalten länderspezifische gemeinsamen Analysen und Leitfäden, die von der EUAA zusammen mit einem Netzwerk hochrangiger politischer Vertreter der EU+-Länder ausgearbeitet werden. Die Länderleitfäden sollen politische und andere Entscheidungsträger unterstützen und die Konvergenz bei der Bewertung von Anträgen auf internationalen Schutz fördern.
Länder
Länderleitfäden werden zu den wichtigsten Herkunftsländern ausgearbeitet und regelmäßig aktualisiert. Die einzelnen Dokumente können Sie unter den folgenden Links abrufen.
Die Länder werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ausgewählt. Zu den bei der Priorisierung berücksichtigten zentralen Faktoren zählt die Zahl der Anträge, die in den Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten eingehen, sowie die Notwendigkeit, die Konvergenz bei der Bewertung des Bedarfs an internationalem Schutz weiter zu fördern.
Die Länderleitfäden stellen die gemeinsame Bewertung der Lage in den wichtigsten Herkunftsländern durch die Mitgliedstaaten dar. Sie enthalten auf aktuellen, objektiven und verlässlichen Herkunftsländerinformationen (Country of Origin Informatio – COI) beruhende eingehende gemeinsame Analysen und Leitlinien zu den in der Anerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2011/95/EU) festgelegten Kriterien für die Prüfung. Die Länderleitfäden umfassen mindestens folgende Abschnitte:
- Akteure, von denen eine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen kann
- Flüchtlingseigenschaft
- Subsidiärer Schutz
- Akteure, die Schutz bieten können
- Alternative des internen Schutzes
- Ausschluss
Nach Artikel 11 der EUAA-Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Leitfäden sowie die gemeinsame Analyse bei der Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz unbeschadet ihrer Zuständigkeit für die Entscheidung über die einzelnen Anträge zu berücksichtigen.
Ziel der Länderleitfäden ist es, politische und andere Entscheidungsträger bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen sowie die Konvergenz bei der Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz und im Hinblick auf die Art des im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gewährten Schutzes zu unterstützen.
Näheres über die Länderleitfäden erfahren Sie auf unserer Seite Häufig gestellte Fragen.
Die Länderleitfäden werden von der EUAA zusammen mit einem Netzwerk hochrangiger politischer Vertreter aus den Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten erstellt, dem Netzwerk Länderleitfäden.
Dieses Netzwerk wurde im Juni 2016 im Lichte des Ergebnisses der 3461. Tagung des Rates gegründet und ist im Einklang mit Artikel 11 der EUAA-Verordnung weiterhin tätig.
Die Mitglieder des Netzwerks können den zugangsbeschränkten Bereich unten nutzen.