Die EUAA unterstützt die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten bei der Verbesserung von Qualität und Effizienz im Bereich der Aufnahme. Das beinhaltet den Ablauf des Aufnahmeverfahrens und die Aufnahmebedingungen im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Der Netzwerkansatz dient der Förderung der Konvergenz bei der Anwendung des GEAS im Bereich der Aufnahme durch praktische Zusammenarbeit und Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten, die Ermittlung nationaler Aufnahmebedürfnisse und die Bündelung von Fachkenntnissen für die Entwicklung von Praxisinstrumenten, -leitfäden und -standards auf der Grundlage von EU-weiten gemeinsamen bewährten Verfahren.

Technische Unterstützung

Aufnahme im Fokus

Der Aufnahme kommt eine grundlegende Rolle bei der effizienten Umsetzung des GEAS zu. Dabei geht es um die Bereitstellung von Unterkünften für Antragsteller für die Dauer des Asylverfahrens. Aufnahmeeinrichtungen sind zwar von ihrem Wesen her nicht auf Dauer angelegt, aber mehr als ein Ort für eine vorübergehende Unterbringung, in dem die im Rahmen der Aufnahme vorgesehenen materiellen Leistungen bereitgestellt werden. Aufnahmeeinrichtungen stehen am Scheideweg zwischen dem Asylverfahren und den nächsten Schritten – Integration, Umsiedlung in einen anderen Mitgliedstaat oder Rückkehr. 

Die vom Verwaltungsrat in seiner 38. Sitzung am 18. März 2021 angenommene Aufnahmestrategie bietet einen Rahmen, um durch dauerhafte technische Unterstützung, Schulung und operative Einsätze in EU-Mitgliedstaaten sowie in Drittländern entlang der Migrationsroute die Fähigkeit der EUAA zu stärken, auf die Herausforderungen zu reagieren, mit denen sich die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten im Bereich der Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, konfrontiert sehen.

Die Strategie folgt einer szenariobasierten Einsatzlogik, die durch Anwendung eines breiten Spektrums von auf EUAA-Normen und -Indikatoren zur Aufnahme basierenden Bausteinen aus den Kategorien Prozesse, Verfahren und Standards; Qualitätsmanagement Überwachung und Berichterstattung, Koordinierung; Führungsstruktur und Anpassung an die besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen vertieft wird.

Der Netzwerkansatz der EUAA – das EUAA-Netzwerk der Aufnahmebehörden

Das EUAA-Netzwerk der Aufnahmebehörden zielt darauf ab, den Austausch von Wissen, Informationen und bewährten Verfahren im Hinblick auf Management und Prozessabläufe in den Aufnahmesystemen in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten zu fördern. Unterstützt durch die EUAA fördert das Netzwerk praktische Zusammenarbeit und die Entwicklung von operativen Standards, Leitfäden und Praxisinstrumenten, um die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten im Hinblick auf die Konvergenz der Qualitätsstandards bei der Aufnahme im Rahmen des GEAS zu unterstützen. 

Das Netzwerk der Aufnahmebehörden führt verschiedene Tätigkeiten durch. 

  • Alle zwei Jahre stattfindende Sitzungen der nationalen Kontaktstellen, um Herausforderungen zu erörtern, Bedürfnisse zu ermitteln und sich auf Prioritäten für die Beteiligung der EUAA zu einigen. 
  • Thematische Sitzungen zu vom Netzwerk bestimmten fachlichen Themen, um EU-weite Lücken und bewährte Verfahren zu besprechen. 
  • Hochrangige Sitzungen für Führungskräfte und Leiter der Aufnahmebehörden zu einem Meinungsaustausch über strategische und Managementthemen. 
  • Wechselseitige Besuche und thematische Workshops für im Aufnahmebereich tätige Fachkräfte, um die praktische Zusammenarbeit und den Aufbau von Kapazitäten unter Fachkollegen anzustoßen.
  • Workshops mit ausgewählten nationalen Experten, um Praxisinstrumente und -leitfäden auszuarbeiten.
  • Entwicklung, Förderung und Unterstützung für die Umsetzung von Praxisinstrumenten und -leitfäden für die Praxis. 

Unterstützung von Einsätzen

Die EUAA stellt Mitgliedstaaten, in denen die EUAA operative Unterstützung leistet, Experten- und technische Unterstützung im Aufnahmebereich zur Verfügung. 

In den vergangenen Jahren hat die EUAA Griechenland, Zypern, Spanien, Italien, Malta und in jüngerer Zeit auch Litauen und Lettland in mehreren Bereichen Unterstützung angeboten.

Unterstützt wurden: 

  • die Entwicklung nationaler Aufnahmestrategien; 
  • Standards und Selbstbewertung der Aufnahmebedingungen in Aufnahmeeinrichtungen, einschließlich Einführung des EUAA-Tools für die Bewertung der Aufnahmebedingungen; 
  • Unterstützung in Notlagen; 
  • Umsetzung der ersten und zweiten Ebene eines Rahmens für die Qualitätsüberwachung; 
  • Bereitstellung von Informationen, einschließlich der Entwicklung von Informationspaketen und geeigneten Verbreitungsinstrumenten;
  • Aufnahmeverfahren.

Reception Lithuania

Informationsveranstaltung zum Thema Krätze, die vom Zentrum für operative Unterstützung im Zentrum Naujininkai (Vilnius), Litauen, durchgeführt wurde

Bildnachweis: EUAA

Aufnahmebedingungen und -standards

Der Aufbau von Aufnahmesystemen in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten ist wichtig, um den Bedürfnissen der Antragsteller gerecht zu werden. Die Schaffung harmonisierter Aufnahmebedingungen in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten ist von entscheidender Bedeutung für ein starkes europäisches Asylsystem. Die Entwicklung und Einführung starker Überwachungssysteme ist wesentlich, um dauerhaft eine hohe Qualität der Aufnahmebedingungen zu erreichen und zu erhalten.  

Die EUAA erarbeitet Leitfäden, führt thematische Sitzungen durch und erbringt technische Unterstützung, um den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten bei der Bewältigung von Schwierigkeiten bei der Einrichtung und den Modalitäten für die Bereitstellung der im Rahmen der Aufnahme vorgesehenen Leistungen zur Seite zu stehen.
 

Der Leitfaden zu Aufnahmebedingungen: operative Normen und Indikatoren (2016) unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der zentralen Bestimmungen der Richtlinie über die Aufnahmebedingungen (2013/33/EU) und kann von den Aufnahmebehörden als Instrument zur Unterstützung von Planung und Betrieb von Aufnahmeeinrichtungen eingesetzt werden.

Der Leitfaden zu Aufnahmebedingungen für unbegleitete Minderjährige: operative Normen und Indikatoren (2018) enthält Normen und Indikatoren, die die besonderen Aufnahmebedürfnisse unbegleiteter Minderjähriger berücksichtigen. 

Die EUAA hat auch eine IT-Anwendung für die Selbstbewertung der Aufnahmebedingungen (ARC) entwickelt, um die Mitgliedstaaten bei der Bewertung ihrer eigenen Einrichtungen und Aufnahmesysteme zu unterstützen. Das Tool ist unter dem nachstehenden Link allgemein zugänglich https://arc.easo.europa.eu/ (in den Sprachen Englisch, Griechisch, Italienisch, Rumänisch und Spanisch). In den kommenden Monaten wird das ARC-Tool in alle EU-Sprachen übersetzt werden.