Datenanalyse und Forschung

Die Tätigkeiten der EUAA in den Bereichen Datenanalyse und Forschung sind an drei zentralen Säulen ausgerichtet. Wir haben einen Datenaustausch eingerichtet, den wir pflegen und ausbauen und der uns eine vergleichbare, umfassende Übersicht über das praktische Funktionieren des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) liefert. Wir erarbeiten hochwertige und aktuelle Analyseergebnisse zur asylbezogenen Migration und zu relevanten Aspekten des GEAS für ein breites Spektrum von Interessenträgern. Wir schaffen Frühwarnkapazitäten und führen zukunftsorientierte Analysen und Forschung zu den Ursachen asylbezogener Migration durch.

Im Analysebereich finden Sie ein breites Spektrum von Analyseergebnissen zu asylbezogener Migration (nicht allgemein zugänglich).

Zugang zum Analysebereich    oder   Zugang anfordern*

*Zugang zum Analysebereich kann nur den Bediensteten der Europäischen Kommission, der JI-Agenturen und der Asylbehörden der EU+-Länder gewährt werden.
 

Asylstatistik

Daten aus dem Frühwarn- und Vorsorgesystem (EPS)

Die Maßnahmen für den Austausch von Informationen im Hinblick auf den internationalen Schutz begannen 2013 auf Grundlage von Artikel 33 der Dublin-III-Verordnung und Artikel 9 Absatz 3 der EASO-Verordnung.

Die EUAA arbeitet weiter an einem Mechanismus für den Informationsaustausch, mit dem Daten von den zuständigen Behörden der 29 EU+-Länder (EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die Schweiz) erfasst werden, um das Frühwarn- und Vorsorgesystem (EPS) der EUAA zu unterstützen.

Die EPS-Indikatoren erfassen alle wichtigen Phasen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). 

CEAS

 
Aufgrund der Komplexität des GEAS wird der Informationsaustausch schrittweise ausgebaut. Die im März 2014 angelaufene zweite Phase konzentrierte sich auf die erste Instanz im Asylprozess, während die im September 2015 angelaufene dritte Phase den Zugang zu Verfahren und Aufnahme sowie Dublin in den Mittelpunkt stellte. Anfang 2018 begann der Informationsaustausch in Bezug auf die vierte Phase des EPS mit Schwerpunkt auf der Bestimmung der Zuständigkeit bei Rechtsbehelfen oder Überprüfungen.
 
Die EPS-Daten bestehen aus vorläufigen Daten, die kurzfristig ausgetauscht werden, um eine Einschätzung der neuesten Asylentwicklungen in den EU+-Ländern möglichst in Echtzeit zu ermöglichen. 

Bei der Entwicklung der EPS-Indikatoren wird alles getan, um eine möglichst große Kohärenz mit den vorhandenen offiziellen Asylstatistiken der EU zu erreichen. 

Offizielle Asylstatistiken der EU 

Bei der Entwicklung der Indikatoren des Frühwarn- und Vorsorgesystems arbeitet die EUAA eng mit Eurostat zusammen, um eine möglichst große Kohärenz der einzelnen Indikatoren mit den vorhandenen offiziellen Asylstatistiken zu gewährleisten, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 862/2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz in der durch die Verordnung (EU) 2020/851 geänderten Fassung erstellt werden. Eurostat veröffentlicht auf seiner Website regelmäßig offizielle Asylstatistiken

Die von Eurostat veröffentlichten Statistiken sind Hauptquelle der im jährlichen Asylbericht der EUAA untersuchten Daten und der Zusammenfassung der Asylsituation in der Europäischen Union, einer jährlichen Übersicht mit interaktiver Darstellung einiger zentraler Asylindikatoren.

Zusätzlich zu diesen EU-Asylstatistiken veröffentlichen die zuständigen nationalen Asylbehörden ebenfalls regelmäßig nationale offizielle Asylstatistiken.