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Internationale Interessenträger

Internationale Organisationen

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die EUAA eng mit einschlägigen internationalen und zwischenstaatlichen Organisationen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zusammen, von denen einige in Form einer Arbeitsvereinbarung geschlossen werden, andere in Form eines Briefwechsels. Kooperationsvereinbarungen, die von der Agentur vor dem Inkrafttreten der Verordnung zur Umwandlung des EASO in die Asylagentur der Europäischen Union geschlossen wurden, gelten weiter. 

Die Agentur koordiniert ihre Tätigkeit aktiv mit internationalen Organisationen, um Komplementarität zu gewährleisten und Überschneidungen zu vermeiden. 

Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)

UNHCR logo

Die EUAA arbeitet eng mit dem UNHCR zusammen und bezieht ihn in alle von der Verordnung über die Agentur abgedeckten Bereiche ein. Der UNHCR hat Beobachterstatus im Verwaltungsrat der Agentur und unterhält in Malta ein ständiges Verbindungsbüro zur Agentur. Es werden jährliche Sitzungen der Führungsebene organisiert, und es finden regelmäßig Koordinierungssitzungen und Sitzungen zu fachlichen Themen auf Ebene der EUAA und des Verbindungsbüros/Sitzes/Brüsseler Büros des UNHCR statt. Die betreffenden Kolleginnen und Kollegen in den Einsatzmitgliedstaaten stehen ebenfalls in regelmäßigem Kontakt und setzen sich damit für eine Förderung der Zusammenarbeit und Koordinierung unserer jeweiligen Arbeit ein. Die Arbeitsvereinbarung der Agentur mit dem UNHCR wurde 2021 verlängert.

Internationale Organisation für Migration (IOM)

International Organisation for Migration

Die EUAA und IOM arbeiten bei Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse im Bereich Asyl- und Migrationsmanagement zusammen und koordinieren ihre jeweilige Tätigkeit und Unterstützung der Mitgliedstaaten im Sinne von Wirksamkeit, Effizienz, bestmöglicher Zusammenarbeit und der Vermeidung von Überschneidungen. Die Agentur und die IOM haben 2019 eine Arbeitsvereinbarung geschlossen.

Europarat

The Council of Europe (CoE)

Die EUAA arbeitet mit dem Europarat beim Thema Menschenrechte im Zusammenhang mit Migration und Asyl zusammen (z. B. Schutz der Rechte von Kindern, Bekämpfung des Menschenhandels), im Einklang mit den in der Absichtserklärung zwischen dem Europarat und der Europäischen Union (23. Mai 2007) festgelegten Grundsätzen.

Internationales Zentrum für die Entwicklung der Migrationspolitik (ICMPD)

The International Centre for Migration Policy Development (ICMPD)

Die EUAA und das ICMPD arbeiten bei Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse im Bereich Asyl- und Migrationsmanagement zusammen. Die EUAA und das ICMPD tauschen sich regelmäßig aus, um Synergien zu maximieren, die Koordinierung ihrer Tätigkeiten zu stärken und so die Wirksamkeit und Komplementarität ihrer Maßnahmen zu gewährleisten und mögliche Überschneidungen zu vermeiden. Die Agentur und das ICMPD schlossen 2020 eine Vereinbarung in Form eines Briefwechsels.
 

Zwischenstaatliche Konsultationen über Migration, Asyl und Flüchtlinge (IGC)

Intergovernmental Consultations on Migration, Asylum and Refugees (IGC)

Die EUAA und die IGC arbeiten bei Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse im Bereich Asyl- und Migrationsmanagement zusammen und gewährleisten durch Koordinierung und Abstimmung minimale Überschneidungen und größtmöglichen Nutzen. Die Agentur und die IGC verlängerten 2021 eine Vereinbarung in Form eines Briefwechsels.

 

Konferenz der Generaldirektoren der Einwanderungsbehörden (GDISC)

General Directors of Immigration Services Conference (GDISC)

Die EUAA beteiligt sich aktiv an den von der GDISC organisierten Sitzungen zu Migration und Asyl. Die GDISC ist ein Netzwerk nationaler europäischer Einwanderungsbehörden zur Erleichterung der praktischen Zusammenarbeit und eine Plattform für den Austausch über bewährte Verfahren im Bereich Migration und Asyl.

Drittstaaten

Die EUAA unterstützt die externe Dimension des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Rahmen der Politik der EU im Bereich der Außenbeziehungen und im Einklang mit der Strategie für die externe Zusammenarbeit.

Um die Koordinierung mit der Europäischen Kommission sicherzustellen und zu erleichtern, hat die Agentur 2018 eine Arbeitsvereinbarung mit der Generaldirektion Migration und Inneres (GD HOME) über die Zusammenarbeit im Bereich des externen Handelns geschlossen.

Weiterhin hat die Agentur 2021 eine Arbeitsvereinbarung mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) geschlossen. 

Die EUAA unterstützt den Ausbau von Kapazitäten in der Westbalkanregion und der Türkei sowie in einigen Ländern im Nahen Osten und in Nordafrika (südliche Nachbarschaft der EU) im Rahmen bilateraler „Fahrpläne“ für die Zusammenarbeit und EU-finanzierter Regionalprogramme, einschließlich des Heranführungsinstruments und des Regionalen Entwicklungs- und Schutzprogramms für Nordafrika. Weiterhin fördert die EUAA die Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten untereinander und mit internationalen Organisationen und betreibt auch eine Einrichtung zur Unterstützung von Neuansiedlungen (RSF, Resettlement Support Facility), um die Neuansiedlung aus der Türkei durch Mitgliedstaaten zu unterstützen.

 

Die EUAA verfügt über Fahrpläne für die bilaterale Zusammenarbeit mit den folgenden Partnern: