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Länderleitfäden: Häufig gestellte Fragen

Die Agentur nahm ihre Arbeit zu den Länderleitfäden im Juni 2016 aufgrund des Ergebnisses der 3461.Tagung des Rates auf. Sie ist gegenwärtig in Artikel 11 der EUAA-Verordnung geregelt. Gemeinsame Analysen und Leitfäden sind jetzt für mehrere der wichtigen Herkunftsländer verfügbar, und der Inhalt der Länderleitfäden wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Einige häufig gestellte Fragen zu den Länderleitfäden werden nachstehend behandelt.  

Was sind Länderleitfäden?

Die Länderleitfäden sind das Ergebnis der gemeinsamen Bewertung der Lage im jeweiligen Herkunftsland durch die Mitgliedstaaten im Hinblick auf den etwaigen Bedarf an internationalem Schutz von Antragstellern aus dem betreffenden Land. 

Die Länderleitfäden umfassen jeweils eine eingehende Analyse sowie eine Kurzleitfaden. Sie basieren auf aktuellen Herkunftsländerinformationen, die im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und der Rechtsprechung der EU bewertet wurden. Die Bewertung spiegelt weiterhin den allgemeinen Leitfaden der EUAA über die Anerkennung als international Schutzberechtigter wider und berücksichtigt die einschlägigen Richtlinien des UNHCR. 

Was ist der Unterschied zwischen Länderleitfäden und Länderberichten oder Herkunftsländerinformationen?

Allgemein formuliert sind Herkunftsländerinformationen (COI) Informationen über das Herkunftsland einer Person, die bei der Prüfung der Frage, ob der Antragsteller internationalen Schutz benötigt, herangezogen werden. 

Der Länderleitfaden ist das Ergebnis der Bewertung der Lage in einem bestimmten Herkunftsland im Einklang mit den geltenden internationalen und EU-Rechtsvorschriften, der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und den allgemeinen Leitfäden der EUAA. Die Länderleitfäden basieren grundsätzlich auf den Herkunftsländerinformationen (COI), sind jedoch selbst keine Herkunftsländerinformationen.  

Kurz gesagt, sind Herkunftsländerinformationen die Faktenbasis, auf deren Grundlage die Länderleitfäden eine Bewertung in Form von gemeinsamer Analyse und Leitfaden vornehmen.

In der in den Länderleitfäden enthaltenen gemeinsamen Analyse wird immer wieder direkt auf die COI verwiesen, die Grundlage der Bewertung sind. Diese Verweise werden eingefügt, um die Transparenz der Quellen zu gewährleisten und den Leser bei der Verwendung der Länderleitfäden in der Praxis zu unterstützen. Bei der Einzelfallprüfung sind vom Entscheider immer relevante und aktuelle COI heranzuziehen. 

Weitere Informationen zu den Herkunftsländerinformationen der EUAA finden Sie hier.

Welchen Umfang hat der Inhalt der Länderleitfäden?

Struktur und Umfang der gemeinsamen Analyse und der Leitfäden folgen der zugrunde liegenden Logik der Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz. Sie beinhalten die folgenden Elemente: 

Country Guidance Content
  1. Akteure, von denen eine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen kann 

    Beschreibt die einschlägigen Erwägungen und Schlussfolgerungen im Hinblick auf die wichtigsten Akteure, von denen eine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen kann und die in den Anträgen auf internationalen Schutz aus dem jeweiligen Herkunftsland genannt werden. 

    Dieses Kapitel bezieht sich insbesondere auf Artikel 6 der Anerkennungsrichtlinie
     

  2. Flüchtlingseigenschaft 

    Enthält einige allgemeine Erwägungen zur Prüfung der Flüchtlingseigenschaft und bietet Analysen und Orientierungshilfe zur Lage bestimmter Antragstellerprofile.  

    Jeder Profilbereich enthält eine kurze Zusammenfassung der COI, die Grundlage der Analyse ist, eine Bewertung, ob die potenzielle Behandlung das Ausmaß einer Verfolgung und den entsprechenden Grad der Gefährdung erreicht sowie eine Schlussfolgerung zur potenziellen Verbindung zu einem Verfolgungsgrund. 

    Dieses Kapitel bezieht sich insbesondere auf Artikel 9 und Artikel 10 der Anerkennungsrichtlinie
     

  3. Subsidiärer Schutz 

    Beinhaltet Abschnitte zur Anwendbarkeit von Artikel 15 der Anerkennungsrichtlinie: 

  4. Akteure, die Schutz bieten können 

    Bietet eine Bewertung der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Schutz im Herkunftsland. 

    Dieses Kapitel bezieht sich insbesondere auf Artikel 7 der Anerkennungsrichtlinie
     

  5. Interner Schutz 

    Untersucht, ob nachgewiesen werden kann, dass ein Antragsteller in einem Teil seines Herkunftslandes keine begründete Furcht vor Verfolgung hat oder keine tatsächliche Gefahr, einen ernsthaften Schaden zu erleiden, besteht; oder Zugang zu Schutz vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden hat und ob er sicher und legal in diesen Landesteil reisen kann, dort aufgenommen wird und vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er sich dort niederlässt. 

    Dieses Kapitel bezieht sich insbesondere auf Artikel 8 der Anerkennungsrichtlinie
     

  6. Ausschluss 

    Bietet Orientierungshilfe zur potenziellen Anwendbarkeit von Ausschlussgründen auf bestimmte Profile von Antragstellern aus dem Herkunftsland. 

    Dieses Kapitel bezieht sich insbesondere auf Artikel 12 und Artikel 17 der Anerkennungsrichtlinie

Stellen die Länderleitfäden den Standpunkt der EUAA zu einem bestimmten Herkunftsland dar?

Die Länderleitfäden werden von der EUAA gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeitet. Sie geben nicht den Standpunkt der Agentur, sondern vielmehr die gemeinsame Bewertung der Lage im betreffenden Land durch alle Mitgliedstaaten, gebilligt durch den Verwaltungsrat der EUAA, wieder. Die Agentur koordiniert die Erstellung der Länderleitfäden über den in Artikel 11 der EUAA-Verordnung beschriebenen Prozess.  

Sind Länderleitfäden verbindlich?

Die Länderleitfaden sind zwar an sich nicht bindend, jedoch sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 11 der EUAA-Verordnung verpflichtet, die Leitfäden sowie die gemeinsame Analyse bei der Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz unbeschadet ihrer Zuständigkeit für die Entscheidung im Einzelfall zu berücksichtigen.

Welchen Bezug haben Länderleitfäden zu einzelnen Fällen?

Zuständig für die Entscheidung im Einzelfall sind die Staaten. 

Der Leitfaden und die gemeinsame Analyse sollen so praxisnah und hilfreich wie möglich sein, um die Entscheider bei der Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz im Einzelfall zu unterstützen. Allerdings können sie ihrem Wesen nach die Einzelfallprüfung nicht ersetzen, bei der die besonderen Umstände des Antragstellers und seines Falles zu berücksichtigen sind. 

Die Schlussfolgerungen und Orientierungshilfe, die diese Dokumente bieten, berühren nicht die Zuständigkeit der nationalen Behörden für die Entscheidung im Einzelfall und ihre Pflicht, dabei individuell, objektiv und unvoreingenommen zu handeln. 
 

Wie werden Länderleitfäden erarbeitet?

Die Länderleitfäden werden von einem Netz hochrangiger politischer Vertreter aus den Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten erstellt, dem Netzwerk Länderleitfäden

Die Arbeit des Netzwerks Länderleitfäden wird von Redaktionsteams unterstützt. Für jede Entwicklung oder Aktualisierung wird ein Team von nationalen Experten auf Grundlage von Erfahrung und Fachkenntnissen ausgewählt. Die Redaktionsteams bereiten die Dokumente für Prüfung, Besprechung und Genehmigung durch das Netzwerk Länderleitfäden vor. 

Die EUAA organisiert und koordiniert die Arbeit. Die Agentur sorgt auch dafür, dass sich Ausarbeitung und Aktualisierung der Länderleitfäden auf objektive und aktuelle Herkunftsländerinformationen sowie die einschlägigen allgemeinen Leitfäden über die Zuerkennung internationalen Schutzes stützen. 

Jede Ausarbeitung erfordert umfangreiche Vorbereitung im Hinblick auf die aktuellen Fälle und die Entscheidungspraxis der nationalen Asylbehörden und vor allem auch im Hinblick auf die Erstellung der einschlägigen gemeinsamen Herkunftsländerinformationen der EUAA. Die Prozesse der Ausarbeitung und Aktualisierung der Länderleitfäden selbst beinhalten eine Reihe von Sitzungen auf Ebene des Redaktionsteams und des Netzwerks Länderleitfäden sowie schriftliche Konsultationen. 

Die Europäische Kommission und das UNHCR werden ebenfalls konsultiert und liefern im gesamten Prozess wertvolle Beiträge. 

Der endgültige Text wird vom Netzwerk Länderleitfäden beschlossen, und der Leitfaden wird zusammen mit der gemeinsamen Analyse vom Verwaltungsrat der EUAA gebilligt. 
 

Wie werden die Herkunftsländer für die Erstellung der Länderleitfäden ausgewählt?

Die Länder werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ausgewählt.  
 
Faktoren wie die Gesamtzahl der Anträge, die in den Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten gestellt werden, sowie die Notwendigkeit, die Konvergenz weiter zu fördern, spielen bei dieser Bewertung und Priorisierung eine wesentliche Rolle.  

Weitere Informationen zu Asylanträgen und Anerkennungsrate in den Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten finden Sie hier.

Was ist die Grundlage für Länderleitfäden?

Der Rechtsrahmen und seine Umsetzung 

Grundlage für die Bewertung des Bedarfs an internationalem Schutz, die in die Länderleitfäden einfließt, sind die Rechtsvorschriften des Genfer Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) und der Anerkennungsrichtlinie sowie die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und gegebenenfalls des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. 

Berücksichtigt werden die allgemeinen Leitfäden der EUAA zur Zuerkennung internationalen Schutzes, wie der „Praxisleitfaden zur Anerkennung als international Schutzberechtigte/r“ und der „Praxisleitfaden: Ausschluss“. Weitere Praxisleitfäden finden Sie hier.

Zudem werden von der EUAA veröffentliche einschlägige richterliche Analysen berücksichtigt. Mehr dazu finden Sie hier.

Die Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs des UNHCR und weitere Leitlinien werden ebenfalls berücksichtigt.
 

Herkunftsländerinformationen (Country of Origin Information) 

Die EUAA erstellt zusammen mit den Mitgliedstaaten und den assoziierten Staaten Herkunftsländerinformationen (COI), die Grundlage für Erstellung und Aktualisierung der Länderleitfäden sind. 
 
Diese COI-Berichte liefern Informationen über die Lage im Herkunftsland gemäß einer breiten Aufgabenstellung, die eigens so gestaltet wurde, dass sie den Erfordernissen dieser eingehenden Bewertung gerecht wird. Die COI werden nach Maßgabe der COI-Methodik der EUAA erstellt und beruhen auf einem breiten Spektrum sorgfältig geprüfter Quellen. 

Weitere Informationen zu den Herkunftsländerinformationen der EUAA finden Sie hier.

Wie oft werden Länderleitfäden aktualisiert?

In den einzelnen Länderleitfäden ist der Zeitpunkt der letzten Aktualisierung eindeutig angegeben. In den elektronischen Publikationen ist diese Information auf jeder Seite angegeben. 

Länderleitfäden sind zeitlich verortet, und alle gemeinsamen Analysen und Leitfäden werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Regelmäßigkeit und zeitliche Planung der Aktualisierungen richten sich nach dem Herkunftsland und danach, wie wahrscheinlich es ist, dass sich die Bewertung (in bestimmten Aspekten) aufgrund neuer Informationen verändert. Bestimmte Entwicklungen in Gesetzgebung und/oder Rechtsprechung können auch zu einer Aktualisierung vorhandener Länderleitfäden führen. 

Leitfäden sollten als maßgeblich betrachtet werden, solange die aktuellen Ereignisse und Entwicklungen im Land den Trends und Mustern entsprechen, die in den als Grundlage für die Dokumente herangezogenen COI-Berichten beschrieben sind. 
 

Behandeln Länderleitfäden die Frage der Rückkehr?

Die Länderleitfäden befassen sich ausschließlich mit der Frage, ob der Bewerber Anspruch auf internationalen Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention 1951 und der Anerkennungsrichtlinie hat, und bieten keine Orientierungshilfe zur Möglichkeit der Rückkehr. Die in der Rückführungsrichtlinie geregelte Frage der Rückkehr fällt nicht in den Bereich der Länderleitfäden. 

Haben Sie noch weitere Fragen?

Wenn Sie Fragen haben, die vorstehend nicht beantwortet wurden, wenden Sie sich bitte an die EUAA.