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Press Release Published: 20 Juni 2024

Die EUAA leistet Deutschland gezielte operative Unterstützung

EUAA to provide targeted operational support to Germany

Nach einem im März eingegangenen Unterstützungsersuch haben die EUAA und Deutschland einen Einsatzplan unterzeichnet, mit dem die Agentur das BAMF bei der Bearbeitung von ausgehenden Rückübernahmeanträgen und Informationsersuchen im Rahmen der Dublin-Verordnung gezielt unterstützen wird.

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben sich auf einen gezielten Einsatzplan geeinigt, der die Unterstützung und Solidarität der EU mit Deutschland und seinen nationalen Behörden bei der Umsetzung der Dublin-Verordnung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) der EU sicherstellen wird. Aufgrund des Anstiegs der Asylanträge ist die Arbeitsbelastung des BAMF nicht nur im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung gestiegen, sondern auch im Bereich der Asylaufnahme, einschließlich Fällen im Rahmen des Dublin-Verfahrens.

Im Jahr 2023 war Deutschland mit einer bisherigen Höchstzahl von über 74 000 ausgehenden Ersuchen (+8,6% gegenüber 2022) nach wie vor das EU-Land mit der höchsten Zahl an Dublin-Entscheidungen und durchgeführten Überstellungen. Trotz der von Deutschland ergriffenen Maßnahmen wird die wirksame Bewältigung des sich durch die Dublin-Verordnung ergebenden Arbeitsaufkommens immer wieder durch Personalmangel behindert, der nach wie vor eine große Herausforderung darstellt. Dadurch wiederum steigt der Bedarf an Personal, um das Arbeitsaufkommen zu bewältigen und die wirksame Umsetzung der Dublin-III-Verordnung gewährleisten zu können.

Die Unterzeichnung des Einsatzplans erfolgte nach dem förmlichen Unterstützungsersuch der deutschen Behörden im März 2024. Auf den Ersuchhin führte die EUAA zusammen mit den deutschen Partnern umgehend eine Gemeinsame Bewertung des dringenden Bedarfs (JRNA) durch, um den Umfang der erforderlichen Unterstützung zu ermitteln. Im Anschluss daran unterzeichneten  die EUAA-Exekutivdirektorin, Nina GREGORI, und der Vizepräsident des BAMF, Dr. Michael GRIESBECKeinen Einsatzplan (nur auf Englisch).

Der Plan, der bis zum 31. Dezember 2025 gültig ist, sieht zwei Tätigkeitsbereiche vor, mit denen die vollständige Umsetzung der Dublin-Verordnung zwischen Deutschland und seinen EU+-Partnerländern unterstützt werden soll:

  • Unterstützung bei der Bearbeitung ausgehender Anträge auf Rückübernahme, wenn triftige Gründe für die Annahme bestehen, dass ein anderer Mitgliedstaat für den Asylantrag einer Person, die internationalen Schutz beantragt, zuständig ist;
  • Unterstützung bei Auskunftsersuchen an andere EU+-Dublin-Stellen in Fällen, in denen indirekte Beweise darauf hindeuten, dass sich ein Antragsteller vor seiner Ankunft in Deutschland im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Landes aufgehalten hat.

Die EUAA wird zunächst ein kleines Asyl-Unterstützungsteam mit bis zu 15 Bediensteten in verschiedenen Dublin-Zentren in ganz Deutschland einsetzen.

 

Lesen Sie die diesbezügliche Pressemitteilung der deutschen nationalen Behörden hier.

 

Hintergrund

Die EUAA-Verordnung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Agentur um operative Unterstützung ersuchen können, wenn Teile ihrer Asyl- und Aufnahmesysteme unter Druck geraten. Deutschland ist seit langem das wichtigste Zielland für Asylsuchende in der EU. Mit mehr als 351 000 Asylanträgen im Jahr 2023 wurden fast ein Drittel aller Asylanträge in der EU in Deutschland gestellt. Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass für einen Antrag immer nur ein einziger Mitgliedstaat zuständig ist.