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Unsere Aufgaben und Tätigkeiten

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) ist eine Agentur der Europäischen Union, die den Auftrag hat, die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Rechtsvorschriften zum sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) zu unterstützen, das die Bereiche Asyl, internationaler Schutz und Aufnahmebedingungen abdeckt.

Die EUAA dient den Mitgliedstaaten als Ressource auf dem Gebiet des internationalen Schutzes und bietet verschiedene Formen der praktischen, rechtlichen, fachlichen, konsultativen und operativen Unterstützung. Die Agentur ersetzt die nationalen Asyl- oder Aufnahmebehörden nicht; die nationalen Agenturen bleiben letztendlich für ihre Verfahren und Systeme zuständig.

Das oberste Ziel der Arbeit der EUAA besteht in der Harmonisierung der Asylpraktiken in allen EU+-Mitgliedstaaten in Einklang mit den Pflichten der EU, sodass ein Asylantrag unabhängig vom EU+-Mitgliedstaat, in dem er gestellt wird, immer zu dem gleichen Ergebnis führt. Ebenso wird ein(e) Antragsteller(in) unabhängig vom Mitgliedstaat der Antragstellung stets ein ähnliches Verfahren mit ähnlichen Bedingungen durchlaufen und dieselben Rechte, Pflichten und Aufnahmebedingungen haben.

 

Unsere Aufgaben und Tätigkeiten

Im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) sind die rechtlich bindenden Vorschriften und Verfahren festgelegt, die die Mitgliedstaaten befolgen müssen, um zu gewährleisten, dass die Rechte von Personen, die internationalen Schutz beantragen, uneingeschränkt geachtet werden. Dadurch wird auch sichergestellt, dass Personen ohne Anspruch auf internationalen Schutz identifiziert und in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können.

  • Der Auftrag der EUAA besteht in der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften zum internationalen Schutz, dem sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).
  • Die Agentur hilft den Mitgliedstaaten, schnelle und effiziente Asylverfahren und qualitativ hochwertige Aufnahmestandards zu gewährleisten.
  • Das oberste Ziel der Arbeiten der EUAA besteht in der Harmonisierung der Asylpraktiken in allen EU+-Mitgliedstaaten.
  • Um dies zu erreichen, hat die Agentur ihren anfänglichen Schwerpunkt, der in der fachlichen Unterstützung besteht, um einen weiteren, gleichrangigen Kernbereich erweitert, bei dem es um operative Unterstützung und Hilfe beim Kapazitätsaufbau geht.
  • Die EUAA dient den Mitgliedstaaten als Ressource auf dem Gebiet des internationalen Schutzes und der Aufnahme und bietet verschiedene Formen der praktischen, rechtlichen, fachlichen, konsultativen und operativen Unterstützung.
  • Die Agentur ersetzt die nationalen Asylbehörden nicht; die nationalen Agenturen bleiben vollständig für ihre nationalen Asylfälle zuständig. 
     

Um diese Ziele zu erreichen, beruht die Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die EUAA auf drei Pfeilern: 

Die EUAA erbringt eine stetig wachsende Palette von fachlichen und spezialisierten Unterstützungsmaßnahmen. Hierzu gehören u. a.:

  • die Veröffentlichung von Materialien zu Herkunftsländern und von Leitfäden; 
  • die Erhebung, Auswertung und Verbreitung von Asyldaten und -prognosen; 
  • die Herausgabe von Leitfäden, Empfehlungen und bewährten Praktiken zur wirksamen und qualitativ hochwertigen Anwendung des GEAS;
  • die Beantwortung von Beratungs- und Informationsersuchen der Mitgliedstaaten;
  • die Entwicklung von IKT-Plattformen und Datenbanken zur Schaffung wirksamerer und effizienterer Asylsysteme; 
  • die Entwicklung von praktischen Instrumenten für gemeinsame Standards und qualitativ hochwertige Verfahren; 
  • die Beratung zu rechtlichen Pflichten;
  • die Kartierung von Praktiken in verschiedenen Mitgliedstaaten; 
  • die Einrichtung von Netzwerken zum Austausch von Fachwissen in verschiedenen Bereichen mit Asylbezug.

Ab 2023 umfasst der Auftrag der EUAA zudem die Überwachung der Erfüllung der Asyl- und Aufnahmeverpflichtungen durch die Mitgliedstaaten. So wird die Agentur Mängel ermitteln und sie mit den nationalen Behörden angehen können.

Die Agentur hat ihre operative Unterstützung für die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Ebenen und den Umfang der Einsätze rasch ausgeweitet. Operative Tätigkeiten stellen nun eine wichtigen Tätigkeitsbereich der Agentur dar. Die EUAA verfügt derzeit über fast 2 000 Bedienstete, die an über 100 Orten in verschiedenen Mitgliedstaaten eingesetzt werden. Zudem kann die Asylagentur bei Bedarf auf einen Asyl-Einsatzpool zurückgreifen, der 500 Beamte der Mitgliedstaaten umfasst. Dieses Personal unterstützt die Dublin-Einheiten, führt Informationsaktivitäten und Schulungen durch, hilft bei der Ankunft von Personen, assistiert bei Umsiedlungen in andere Mitgliedstaaten, registriert ankommende Personen, führt Anhörungen in Asylverfahren durch, erstellt Stellungnahmen zu Entscheidungen, assistiert bei Entscheidungen zweiter Instanz und arbeitet zur Verbesserung von Verfahren und Bedingungen mit den Behörden zusammen.

Die operativen Einsätze der EUAA sollen zeitlich begrenzt sein, die Behörden der Mitgliedstaaten entlasten, die Qualitätsstandards verbessern und langfristig zu belastbareren nationalen System beitragen.

Die Schulung nationaler Asyl- und Aufnahmebeamter gewährleistet die einheitliche Anwendung der GEAS-Standards auf hoher Ebene. Die EUAA entwickelt Module in zahlreichen speziellen Bereichen rund um die EU-Rechtsvorschriften und Praktiken zu Asyl und Aufnahme und schult nationale Beamte und nationale Ausbildende. Das Schulungsprogramm umfasst derzeit 30 Module, mit denen bereits über 50 000 Teilnehmende erreicht wurden. Die EUAA plant, künftig qualifizierte Standards für ihre Schulungsmaßnahmen anzubieten, die gewährleisten, dass der erfolgreiche Abschluss eines oder mehrerer Module bedeutet, dass die betreffende Person auf höchstem Niveau der EU geschult wurde.

Die Werte der EUAA

Die Agentur hat sich folgenden Werten verschrieben: 

  • Unterstützung – der Mitgliedstaaten und Stakeholder 
  • Verantwortung – gegenüber schutzbedürftigen Personen im Einklang mit den Grundwerten der EU 
  • Fachwissen – in Bezug auf die Vorschriften und rechtlichen Pflichten, die sich aus dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) ergeben 
  • Reaktionsfähigkeit – auf die Herausforderungen und sich wandelnden Bedürfnisse der Mitgliedstaaten durch das korrekte Management der Asyl- und Aufnahmedienste der Mitgliedstaaten; 
  • Belastbarkeit – eines zukunftsfähigen europäischen Raums des internationalen Schutzes, der anpassungsfähig ist, ohne Kompromisse in puncto Menschenrechte und Schutz machen zu müssen 
  • Effizienz – durch die verantwortungsbewusste und wirksame Nutzung öffentlicher Ressourcen sowohl in der Agentur als auch bei der Umsetzung des GEAS auf europäischer Ebene