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Dublin-Verfahren

Die EUAA unterstützt die Mitgliedstaaten über ihr eigenes Netzwerk von Dublin-Stellen bei der Umsetzung der Dublin-III-Verordnung. Über das Netzwerk fördert die EUAA den Austausch von Verfahren und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und koordiniert die Erarbeitung spezifischer operativer Standards, Indikatoren, Zusammenstellungen bewährter Verfahren, Leitfäden und Netzwerkempfehlungen.

Technische Unterstützung

Die EUAA unterstützt die Mitgliedstaaten bei einer einheitlicheren Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften. 

In der Dublin-III-Verordnung werden die Kriterien zur Bestimmung des Mitgliedstaats festgelegt, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. Es handelt sich um ein europaweites Verfahren, das in allen Mitgliedstaaten in ähnlicher Weise nach den Kriterien für die Bestimmung der Zuständigkeit zur Anwendung kommt. Aufgrund der Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Organisationsstrukturen der Mitgliedstaaten kommen jedoch bei der Anwendung der Verordnung unterschiedliche nationale Verfahren zum Einsatz. Die EUAA arbeitet zudem mit der eu-LISA, Frontex und anderen Agenturen zusammen, um die Nutzung von Eurodac und anderen technischen Systemen im Zusammenhang mit Dublin für die Mitgliedstaaten effizienter zu machen und Qualität und Sicherheit der über diese Systeme ausgetauschten Informationen zu verbessern.

Aerial view of crown connected lines

Um eine weitere Harmonisierung in den Prozessen zu erreichen sowie Zusammenarbeit und Austausch der Dublin-Stellen untereinander zu fördern, wurde 2015 das Netzwerk der Dublin-Stellen eingerichtet. Das Netzwerk umfasst dreißig Mitglieder: die EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.

Das Netzwerk der Dublin-Stellen erarbeitet verschiedene Maßnahmen für den Austausch über Verfahren, die Verbesserung der Zusammenarbeit und die weitere Harmonisierung der Prozesse. Dazu werden spezifische operative Standards, Indikatoren, Zusammenstellungen von bewährten Verfahren, Leitfäden und Empfehlungen und Maßnahmen für den Austausch unter Fachkollegen erarbeitet.

Dublin publication meeting
Die Entwicklung von Praxisinstrumenten wird von der EUAA koordiniert und gefördert. Von nationalen Experten werden Arbeitsgruppen gebildet, die Praxisinstrumente und -leitfäden sowie Empfehlungen im Dublin-Bereich erarbeiten. Diese Praxisinstrumente bieten Orientierungshilfe und Empfehlungen zu bewährten Verfahren, die in Bezug auf die verschiedene Aspekte des Dublin-Verfahrens eingesetzt werden können. 
  • Recommendations on Family Reunification within the Dublin Procedure [EN]
  • Recommendations on Dublin transfers [EN]
  • Praxisleitfaden zur Umsetzung der Dublin-III-Verordnung: Persönliches Gespräch und Beweiswürdigung [EN]
  • Leitfaden zum Dublin-Verfahren: Operative Normen und Indikatoren [EN
    HTML-Version hier abrufbar
  • Praxisleitfaden zur Bereitstellung von Informationen im Rahmen des Dublin-Verfahrens [EN]
  • Empfehlungen zum Informationsaustausch zwischen den Dublin-Stellen [EN]
  • Empfehlungen zur operativen und technischen Nutzung von DubliNet [EN]
Wiederkehrende Themen

Die Dublin-III-Verordnung sieht mehrere Möglichkeiten der Familienzusammenführung vor. Im Rahmen des Dublin-Verfahrens können unbegleitete Minderjährige oder Erwachsene, die internationalen Schutz beantragen, mit anderswo in Europa lebenden Familienangehörigen zusammengeführt werden, um die Anträge auf internationalen Schutz im selben Land prüfen zu lassen. Die diesbezüglich von der EUAA organisierten Maßnahmen haben ein schnelles, effizientes und erfolgreiches Verfahren der Familienzusammenführung zum Ziel. 

Die Dublin-III-Verordnung gewährleistet Personen, die internationalen Schutz beantragen, effektiven Zugang zu einem Asylverfahren in den EU+-Staaten und assoziierten Staaten. Wenn Drittstaatsangehörige ihren Antrag in einem anderen Mitgliedstaat prüfen lassen, können sie im Wege einer Dublin-Überstellung dorthin reisen. Solche Überstellungen müssen unter strikter Einhaltung der von der Verordnung vorgesehenen Fristen erfolgen. Die EUAA unterstützt die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Dublin-Überstellungen, um die Verfahren zu harmonisieren, mangelnder Effizienz entgegenzuwirken und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu straffen. 

Die Dublin-Stellen nutzen nach Maßgabe der Dublin-III-Verordnung einen sicheren, verschlüsselten elektronischen Kommunikationskanal („DubliNet“), um Gesuche, Antworten und Nachrichten auszutauschen. Mit ihrer Unterstützung von DubliNet strebt die Agentur die Förderung einer harmonisierten Nutzung des Systems an. . Die Agentur arbeitet eng mit der eu-LISA zusammen, der EU-Agentur, die mit der operativen Verwaltung von DubliNet und anderen technischen Systemen betraut ist.

Information provision on Dublin

Personen, die internationalen Schutz beantragen, Informationen von hoher Qualität zur Verfügung zu stellen, ist von zentraler Bedeutung für ein wirksames und effizientes Dublin-Verfahren. Die Antragsteller müssen gut über ihre Rechte und Pflichten informiert sein. Um die Harmonisierung der Art und Weise der Bereitstellung von Informationen in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten zu fördern, entwickelt die Agentur ein „Pilot-Instrumentarium für die Versorgung von Personen, die internationalen Schutz beantragen, mit Informationen im Zusammenhang mit dem Dublin-Verfahren“. Das Instrument soll die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Versorgung mit Informationen unterstützen. 

Weiterhin veröffentlichte die EUAA 2021 einen Praxisleitfaden zur Bereitstellung von Informationen im und zum Dublin-Verfahren für die Verwendung durch Fachkräfte im Dublin-Bereich und andere Asylbeamte in den Mitgliedstaaten.

Maßnahmen zu Dublin

Die EUAA organisiert unterschiedliche Veranstaltungen für die Mitglieder des EUAA-Netzwerks der Dublin-Stellen.

Dublin_SGM

Die Leiter der nationalen Dublin-Stellen oder andere benannte Vertreter kommen zweimal jährlich zusammen, um Prioritäten für das Netzwerk festzulegen oder Praxisinstrumente und/oder Schlussfolgerungen oder Empfehlungen der Dublin-Expertengruppen zu billigen. 

Die EUAA organisiert regelmäßig thematische Expertensitzungen, um Fachkenntnisse und Wissen der nationalen Fachkräfte für die Anwendung des Dublin-Verfahrens aufzubauen und ein Forum für die Erörterung des wirksamen Umgangs mit aktuellen Herausforderungen im Dublin-System zu bieten. 
Es werden Online-Veranstaltungen organisiert, um sich über einschlägige Informationen auszutauschen, das Bewusstsein zu schärfen und besser zu verstehen, wie bestimmte aktuelle Themen die Dublin-Praxis berühren.

Das Dublin-Austauschprogramm wird für Dublin-Beamte aus den Mitgliedstaaten aufgelegt. Die Teilnehmer erfahren mehr über Projekte, Verfahren und Initiativen in anderen Mitgliedstaaten und lernen, wie Konzepte, Verfahren und Initiativen in einem anderem Mitgliedstaat funktionieren.
 

Die EUAA arbeitet daran, die Dublin-Stellen in den EU+-Staaten und assoziierten Staaten der Einsätze zu stärken, indem sie technische Unterstützung zur Verbesserung und effizienteren Gestaltung der Dublin-Prozesse leistet. Die Unterstützung der EUAA im Dublin-Bereich bezieht sich beispielsweise auf die frühzeitige Erkennung von Dublin-Fällen, technische Unterstützung für die Bearbeitung der Gesuche und Kapazitätsaufbau. Unterstützung der Dublin-Stelle wird aktuell in Griechenland, Italien, Zypern, Slowenien und Malta erbracht.

Fact sheets: information related to Dublin transfers

Information on procedural elements and rights of applicants subject to a Dublin transfer

The ‘Roadmap for improving the implementation of transfers under the Dublin III Regulation’ was endorsed in the meeting of the Strategic Committee on Immigration, Frontiers and Asylum (SCIFA) of the Council of the European Union on 29 November 2022. The roadmap identified a clear need for objective and neutral information on reception and detention conditions and the asylum procedure in all the Member States, which can serve as reference in transfer decisions and that can be used in national courts when the person concerned has exercised his or her right to an effective remedy.

This data collection is based on Article 5 of the regulation on the European Union Agency for Asylum (EUAA). Member States were requested to provide information that reflects both the relevant legal provisions and the practical implementation of these provisions. The scope of the fact sheets are limited to rules and conditions applicable to applicants for international protection as well as other persons that are subject to a transfer under the Dublin III regulation.

The European Commission and the EUAA jointly developed the template which served as the basis for these fact sheets. The EUAA gathers and stores the fact sheets and requests Member States to update the information at least one time per year. The relevant national authorities of the Member States provide all the information contained within the fact sheets and are responsible for ensuring that it is accurate and up-to-date.

 

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