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Die EUAA unterstützt die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten bei der Verbesserung von Qualität und Effizienz im Bereich der Aufnahme. Das beinhaltet den Ablauf des Aufnahmeverfahrens und die Aufnahmebedingungen im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Der Netzwerkansatz dient der Förderung der Konvergenz bei der Anwendung des GEAS im Bereich der Aufnahme durch praktische Zusammenarbeit und Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten, die Ermittlung nationaler Aufnahmebedürfnisse und die Bündelung von Fachkenntnissen für die Entwicklung von Praxisinstrumenten, -leitfäden und -standards auf der Grundlage von EU-weiten gemeinsamen bewährten Verfahren.

Technische Unterstützung

Aufnahme im Fokus

Der Aufnahme kommt eine grundlegende Rolle bei der effizienten Umsetzung des GEAS zu. Dabei geht es um die Bereitstellung von Unterkünften für Antragsteller für die Dauer des Asylverfahrens. Aufnahmeeinrichtungen sind zwar von ihrem Wesen her nicht auf Dauer angelegt, aber mehr als ein Ort für eine vorübergehende Unterbringung, in dem die im Rahmen der Aufnahme vorgesehenen materiellen Leistungen bereitgestellt werden. Aufnahmeeinrichtungen stehen am Scheideweg zwischen dem Asylverfahren und den nächsten Schritten – Integration, Umsiedlung in einen anderen Mitgliedstaat oder Rückkehr. 

Die vom Verwaltungsrat in seiner 38. Sitzung am 18. März 2021 angenommene Aufnahmestrategie bietet einen Rahmen, um durch dauerhafte technische Unterstützung, Schulung und operative Einsätze in EU-Mitgliedstaaten sowie in Drittländern entlang der Migrationsroute die Fähigkeit der EUAA zu stärken, auf die Herausforderungen zu reagieren, mit denen sich die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten im Bereich der Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, konfrontiert sehen.

Die Strategie folgt einer szenariobasierten Einsatzlogik, die durch Anwendung eines breiten Spektrums von auf EUAA-Normen und -Indikatoren zur Aufnahme basierenden Bausteinen aus den Kategorien Prozesse, Verfahren und Standards; Qualitätsmanagement Überwachung und Berichterstattung, Koordinierung; Führungsstruktur und Anpassung an die besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen vertieft wird.

Der Netzwerkansatz der EUAA – das EUAA-Netzwerk der Aufnahmebehörden

Das EUAA-Netzwerk der Aufnahmebehörden zielt darauf ab, den Austausch von Wissen, Informationen und bewährten Verfahren im Hinblick auf Management und Prozessabläufe in den Aufnahmesystemen in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten zu fördern. Unterstützt durch die EUAA fördert das Netzwerk praktische Zusammenarbeit und die Entwicklung von operativen Standards, Leitfäden und Praxisinstrumenten, um die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten im Hinblick auf die Konvergenz der Qualitätsstandards bei der Aufnahme im Rahmen des GEAS zu unterstützen. 

Das Netzwerk der Aufnahmebehörden führt verschiedene Tätigkeiten durch. 

  • Alle zwei Jahre stattfindende Sitzungen der nationalen Kontaktstellen, um Herausforderungen zu erörtern, Bedürfnisse zu ermitteln und sich auf Prioritäten für die Beteiligung der EUAA zu einigen. 
  • Thematische Sitzungen zu vom Netzwerk bestimmten fachlichen Themen, um EU-weite Lücken und bewährte Verfahren zu besprechen. 
  • Hochrangige Sitzungen für Führungskräfte und Leiter der Aufnahmebehörden zu einem Meinungsaustausch über strategische und Managementthemen. 
  • Wechselseitige Besuche und thematische Workshops für im Aufnahmebereich tätige Fachkräfte, um die praktische Zusammenarbeit und den Aufbau von Kapazitäten unter Fachkollegen anzustoßen.
  • Workshops mit ausgewählten nationalen Experten, um Praxisinstrumente und -leitfäden auszuarbeiten.
  • Entwicklung, Förderung und Unterstützung für die Umsetzung von Praxisinstrumenten und -leitfäden für die Praxis. 

Unterstützung von Einsätzen

Die EUAA stellt Mitgliedstaaten, in denen die EUAA operative Unterstützung leistet, Experten- und technische Unterstützung im Aufnahmebereich zur Verfügung. 

In den vergangenen Jahren hat die EUAA Griechenland, Zypern, Spanien, Italien, Malta und in jüngerer Zeit auch Litauen und Lettland in mehreren Bereichen Unterstützung angeboten.

Unterstützt wurden: 

  • die Entwicklung nationaler Aufnahmestrategien; 
  • Standards und Selbstbewertung der Aufnahmebedingungen in Aufnahmeeinrichtungen, einschließlich Einführung des EUAA-Tools für die Bewertung der Aufnahmebedingungen; 
  • Unterstützung in Notlagen; 
  • Umsetzung der ersten und zweiten Ebene eines Rahmens für die Qualitätsüberwachung; 
  • Bereitstellung von Informationen, einschließlich der Entwicklung von Informationspaketen und geeigneten Verbreitungsinstrumenten;
  • Aufnahmeverfahren.

Reception Lithuania

Informationsveranstaltung zum Thema Krätze, die vom Zentrum für operative Unterstützung im Zentrum Naujininkai (Vilnius), Litauen, durchgeführt wurde

Bildnachweis: EUAA

Aufnahmebedingungen und -standards

Der Aufbau von Aufnahmesystemen in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten ist wichtig, um den Bedürfnissen der Antragsteller gerecht zu werden. Die Schaffung harmonisierter Aufnahmebedingungen in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten ist von entscheidender Bedeutung für ein starkes europäisches Asylsystem. Die Entwicklung und Einführung starker Überwachungssysteme ist wesentlich, um dauerhaft eine hohe Qualität der Aufnahmebedingungen zu erreichen und zu erhalten.  

Die EUAA erarbeitet Leitfäden, führt thematische Sitzungen durch und erbringt technische Unterstützung, um den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten bei der Bewältigung von Schwierigkeiten bei der Einrichtung und den Modalitäten für die Bereitstellung der im Rahmen der Aufnahme vorgesehenen Leistungen zur Seite zu stehen.
 

Der Leitfaden zu Aufnahmebedingungen: operative Normen und Indikatoren (2016) unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der zentralen Bestimmungen der Richtlinie über die Aufnahmebedingungen (2013/33/EU) und kann von den Aufnahmebehörden als Instrument zur Unterstützung von Planung und Betrieb von Aufnahmeeinrichtungen eingesetzt werden.

Der Leitfaden zu Aufnahmebedingungen für unbegleitete Minderjährige: operative Normen und Indikatoren (2018) enthält Normen und Indikatoren, die die besonderen Aufnahmebedürfnisse unbegleiteter Minderjähriger berücksichtigen. 

Die EUAA hat auch eine IT-Anwendung für die Selbstbewertung der Aufnahmebedingungen (ARC) entwickelt, um die Mitgliedstaaten bei der Bewertung ihrer eigenen Einrichtungen und Aufnahmesysteme zu unterstützen. Das Tool ist unter dem nachstehenden Link allgemein zugänglich https://arc.easo.europa.eu/ (in den Sprachen Englisch, Griechisch, Italienisch, Rumänisch und Spanisch). In den kommenden Monaten wird das ARC-Tool in alle EU-Sprachen übersetzt werden. 

Themen

Die EUAA hat Sitzungen und Workshops organisiert sowie Leitfäden erarbeitet, sie unterstützt Einsätze und den Kapazitätsaufbau in Drittländern, um flexible Aufnahmesysteme zu schaffen, die in Abhängigkeit von dem wechselnden Umfeld eine Erhöhung oder Reduzierung der Kapazitäten ermöglichen.

Leitfaden zur Notfallplanung 

Guide on contingency planning

Im Leitfaden zur Notfallplanung im Aufnahmesystem (2018) werden Maßnahmen vorgeschlagen, die die Aufnahmebehörden vor, während und nach einer Lage mit hohem Zustrom ergreifen sollten. Er setzt bei der Notfallplanung auf einen integrativen Ansatz, der die Zusammenarbeit mit den an der Aufnahme beteiligten staatlichen/nichtstaatlichen Akteuren einschließt. 

Ankunftszentren

Bei ihrer Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten betrachtet die EUAA die Aufnahme als einen Prozess, der Gestaltung und Management verschiedener Arbeitsabläufe und Verfahren in den drei Aufnahmephasen Ankunft, Aufenthalt und Beendigung beinhaltet.  Ein gut konzipiertes und geregeltes Aufnahmeverfahren gewährleistet eine funktionierende Aufnahmeeinrichtung, in der Zugänge und Abgänge sowie die Asylkette effizient gesteuert werden und die Antragsteller von hohen Qualitätsstandards profitieren. 

Um die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten bei der Umsetzung eines integrierten Ansatzes für das Management der Ankunftszentren zu unterstützen, führt die EUAA thematische Sitzungen und Austauschprogramme durch.
Die EUAA veranstaltete eine thematische Sitzung zu den Auswirkungen langer Aufenthalte in der Aufnahme (Oktober 2019, Brno), um festgestellte Tendenzen, Herausforderungen und mögliche Lösungen auf lokaler (Aufnahmezentrum) und nationaler Ebene (Aufnahmebehörde) zu untersuchen. Außerdem organisierte sie im Juni 2021 eine thematische Online-Sitzung zu Konzeption und Betrieb von Ankunftszentren.
Die EUAA organisierte zudem ein Austauschprogramm mit Besuchern aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten in Norwegen zum Thema langer Aufenthalte in der Aufnahme (September 2019). Darüber hinaus führte die EUAA ein Austauschprogramm mit Besuchern aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten in Ankunftszentren in der Slowakei und den Niederlanden (April 2019).


Exchange programme on arrival centre, Slovakia (2019)

Austauschprogramm zum Thema Ankunftszentrum, Slowakei (2019)

Bildnachweis: EUAA

Vorabintegration

Aufnahmeeinrichtungen, und zwar sowohl Ankunfts- als auch Unterbringungszentren, sind für die Antragsteller der erste stabile Verhältnisse bietende Aufenthaltsort seit Beginn ihrer Reise. Hier beginnt der Prozess der Vorabintegration, hier erfahren sie mehr über ihr Aufnahmeland, erlernen eine neue Sprache und neue Fertigkeiten und entwickeln erste soziale Bindungen in der Aufnahmegesellschaft. Der Prozess wird von den Aufnahmebehörden in Partnerschaft mit allen an Integrationsmaßnahmen beteiligten Interessenträgern aktiv unterstützt. Dazu gehören Freiwilligengruppen, Nichtregierungsorganisationen, lokale und regionale Behörden sowie die nationale Verwaltung. 

Photo of a young migrant / DMEPhotography © iStock, 2019

Bildnachweis: DMEPhotography © iStock, 2019

Image of young migrant / fatcamera © iStock, 2021

Bildnachweis: fatcamera © iStock, 2021

Projekt für unbegleitete Minderjährige, Samos

Samos unaccompanied minors project
Samos unaccompanied minors project
Samos unaccompanied minors project

Bildnachweis: EUAA

Prioritäten

Versorgung mit Informationen in der Aufnahme

Die Mitgliedstaaten sind gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Absatz 2 der Richtlinie über die Aufnahmebedingungen (2013/33/EU) verpflichtet, Antragstellern im Zusammenhang mit der Aufnahme Informationen zu erteilen. Rechtzeitige, angemessene und zuverlässige Informationen über Leistungen und Verpflichtungen im Rahmen der Aufnahmebedingungen sowie über Organisationen oder Personengruppen, die einschlägige Rechtsberatung leisten oder behilflich sind, sind wichtig, um den Antragstellern die Anpassung an die Aufnahmebedingungen und den Umgang damit während des Asylverfahrens zu erleichtern. 

Erteilung von Informationen im Mehrzweckzentrum für Aufnahme und Identifizierung von Samos

info-provision in the Multi-Purpose Reception and Identification Centre of Samos

Bildnachweis: EUAA

Informationsveranstaltung im Erstaufnahmezentrum Pournara (Zypern)

Information session at the First Reception Centre of Pournara (Cyprus)”

Bildnachweis: EUAA

Um die Einhaltung der Richtlinie über die Aufnahmebedingungen (Neufassung) und die Harmonisierung der Erteilung von Informationen in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten zu ermöglichen, entwickelt die EUAA ein Pilot-Instrumentarium für die Versorgung von Personen, die internationalen Schutz beantragen, mit Informationen im Zusammenhang mit der Aufnahme. Das Instrument wird die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erteilung von Informationen in den verschiedenen Aufnahmephasen unterstützen. Es gewährleistet, dass Personen, die internationalen Schutz beantragen, einschließlich schutzbedürftiger Personen, unabhängig von dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Antrag gestellt haben, ähnlichen Zugang zu Informationen haben, die an ihre Kommunikations- und Informationsbedürfnisse angepasst sind.

 

Animation zu den Rechten und Pflichten von Minderjährigen bei der Aufnahme

Animation on rights and obligations of children in reception
Die Animation vermittelt einen kurzen Einblick in die Rechte und Pflichten von Minderjährigen in Verbindung mit ihrer Aufnahme als Personen, die internationalen Schutz beantragen, beginnend mit der Ankunftsphase. 

Animation zu den Sicherheitsvorschriften für Minderjährige

Animation on safety rules for children
Die Animation informiert minderjährige Antragsteller über ihr allgemeines Recht auf Sicherheit und Schutz vor Gewalt und Missbrauch und erklärt, wie sie während der Unterbringung in einem Aufnahmezentrum für ihre Sicherheit sorgen können.

Modularer Ansatz für den Aufbau eines Ankunftszentrums: „Hardware“

First Reception Centre of Pournara, Cyprus

Bildnachweis: EUAA, Erstaufnahmezentrum Pournara, Zypern

Modular approach hardware / Warchi © iStock, 2019

Bildnachweis: Warchi © iStock, 2019

Die EUAA entwickelt ein Instrumentarium für modulare Aufnahmekapazität. Dieses wird Blaupausen für eine genormte Aufnahmeinfrastruktur und technische Spezifikationen enthalten, um die Aufnahmebehörden bei Planung, Konzeption und Entwicklung neuer Einrichtungen zu unterstützen, die den Antragstellern menschenwürdige und sichere Lebensbedingungen bieten.

Das Instrumentarium wird aus Modulen bestehen, die an die lokalen Bedingungen (z. B. Bodenbeschaffenheit), Zweck der Aufnahmeeinrichtung (z. B. Erstaufnahmezentrum/Ankunftszentrum/Transitzentrum, Zweitaufnahmeeinrichtung) und Kapazität der Aufnahmeeinrichtung (z. B. klein, mittel oder groß) angepasst werden können.

Das Instrumentarium wird die EUAA oder die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten bei der Errichtung komplett neuer Aufnahmeeinrichtungen oder bei der Anpassung vorhandener Aufnahmezentren an die Aufnahme- und Asylstandards der EU unterstützen.
 

Modularer Ansatz für den Aufbau eines Ankunftszentrums: „Software“

Die EUAA wird ein Instrumentarium für modulare Aufnahmekapazität entwickeln, um standardisierte Arbeitsabläufe und Funktionen für die Aufnahme zu gewährleisten und so Errichtung und Management von Aufnahmezentren und gegebenenfalls Ankunftszentren zu unterstützen. 

Das Instrumentarium wird Leitlinien für die Einrichtung interner und externer Prozesse bieten, wie Standard-Betriebsverfahren und -abläufe, die für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Aufnahmezentrums oder eines Ankunftszentrums/Ankunftsbereichs eingeführt werden müssen. 

Das Instrumentarium wird die EUAA oder die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten bei der Schaffung der Bedingungen für eine reibungslose Zusammenarbeit und Koordinierung aller Interessenträger unterstützen. Es unterstützt ferner die Entwicklung einer gemeinsamen Vision für das Management der gesamten Asyl- und Aufnahmekette in einem Ankunftszentrum. 

reception centres

Ausschiffung von Asylbewerbern
(Augusta, Sizilien, Oktober 2021)
Ausschiffung von Asylbewerbern (Augusta, Sizilien, Oktober 2021)

Bildnachweis: EUAA

Erstaufnahmezentrum von Pournara
(Zypern, Oktober 2021)
First Reception Centre of Pournara, Cyprus

Bildnachweis: EUAA